Grundstück in Dresden verkaufen
Über den Preis entscheidet nicht, wie das Grundstück aussieht, sondern was darauf gebaut werden darf. Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser lagen in Dresden 2025 im Median bei 326 Euro je Quadratmeter, im Durchschnitt bei 360 Euro. Stand: August 2026.
Ein Grundstück hat kein Dach, keine Heizung und keinen Sanierungsstau. Alles, was seinen Wert ausmacht, steht in Akten: im Bebauungsplan, im Grundbuch, im Baulastenverzeichnis, im Altlastenkataster, im Erschließungsvertrag. Wer diese Akten kennt, verkauft mit Argumenten. Wer sie nicht kennt, verkauft zum Preis, den der Käufer nennt. Diese Seite zeigt, welche Zahlen der Dresdner Grundstücksmarkt 2025 tatsächlich hergegeben hat und woran das Baurecht hängt.
Was Baugrundstücke in Dresden 2025 gekostet haben
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden hat für das Datenjahr 2025 51 vollständig auswertbare Kauffälle für baureifes Land für freistehende Einfamilienhäuser ausgewertet.
| Wohnlage | Kauffälle | Median Kaufpreis | Median Fläche | Median €/m² | Spanne €/m² |
|---|---|---|---|---|---|
| sehr gut | 5 | 235.000 € | 580 m² | 510 | 410 – 655 |
| gut | 18 | 295.000 € | 885 m² | 350 | 170 – 795 |
| mittel | 25 | 230.000 € | 655 m² | 320 | 150 – 585 |
| alle Lagen | 51 | 235.000 € | 700 m² | 320 | 130 – 795 |

Für Grundstücke, auf denen Geschossbau geplant war, liegen die Preise deutlich höher: Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen erzielten 2025 im Median 585 Euro je Quadratmeter (13 Kauffälle, Spanne 255 bis 2.045 Euro), Grundstücke für Wohn- und Geschäftshäuser 530 Euro je Quadratmeter (6 Kauffälle).
Der Markt ist dünn und er schwankt. 2025 wurden in Dresden 361 unbebaute Grundstücke gehandelt, darunter nur 207 Baugrundstücke — 17 Prozent weniger als 2024. Über zehn Jahre betrachtet ist der Trend dagegen klar: Der Median für Einfamilienhaus-Baugrundstücke stieg von 187 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 auf 326 Euro im Jahr 2025, das sind rund 74 Prozent.
Und zur Einordnung, wie groß der Sprung vom Acker zum Bauland ist: Ackerland kostete in Dresden 2025 im Median 1,50 Euro je Quadratmeter (12 Kauffälle). Zwischen Acker und baureifem Land liegt in Dresden also rund Faktor 200. Dieser Sprung ist das Baurecht.
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden, Grundstücksmarktbericht 2026, Preisspiegel für baureifes Land, geplante Bebauung freistehendes Einfamilienhaus, Datenjahr 2025. Medianwerte aus beurkundeten Kaufverträgen.
Bauland in Dresden: was Einfamilienhaus-Grundstücke seit 2016 gekostet haben
Der Gutachterausschuss führt für Baugrundstücke, auf denen ein Einfamilienhaus entstehen soll, eine eigene Preisreihe. Sie zeigt, wie stark der Bodenmarkt in zehn Jahren geschwankt hat:
| Jahr | Verträge | Median €/m² | Spanne €/m² |
|---|---|---|---|
| 2016 | 93 | 187 | 34 bis 667 |
| 2017 | 71 | 223 | 63 bis 602 |
| 2018 | 91 | 220 | 82 bis 923 |
| 2019 | 61 | 262 | 55 bis 690 |
| 2020 | 57 | 269 | 52 bis 640 |
| 2021 | 62 | 296 | 62 bis 722 |
| 2022 | 39 | 422 | 148 bis 1.298 |
| 2023 | 37 | 384 | 180 bis 870 |
| 2024 | 42 | 289 | 111 bis 812 |
| 2025 | 50 | 326 | 128 bis 793 |
Werte 2025 vom Ausschuss als vorläufig gekennzeichnet.
Drei Phasen stecken darin: der Anstieg von 187 auf 422 €/m² bis 2022, der Rückgang auf 289 €/m² bis 2024, die Erholung auf 326 €/m² im Jahr 2025. Wer heute mit dem Preis von 2022 rechnet, liegt 23 Prozent über dem Markt. Nach Wohnlage lagen die Mediane 2025 bei 510 €/m² (sehr gut), 350 €/m² (gut) und 320 €/m² (mittel).
Für Ihr Grundstück ist der Bodenrichtwert der Startpunkt, den Sie kostenlos im Themenstadtplan Dresden ablesen; er gilt für eine Zone und ein typisches Grundstück. Zuschnitt, Baurecht, Erschließung und Altlasten verschieben den Preis von dort aus. Wie der Bodenwert in die Bewertung eines bebauten Grundstücks eingeht, steht auf Verkehrswert berechnen.
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden, Grundstücksmarktbericht 2026, Kap. 7.1.1 (Kaufpreisspannen Baugrundstücke für Einfamilienhäuser 2016 bis 2025, S. 63) und Kap. 4.1.1 (Bauland nach Wohnlagen), Datenjahr 2025.
Der Bodenrichtwert — was er kann und was er nicht kann
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebaute Grundstücke, ermittelt nach § 196 Baugesetzbuch aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Er bezieht sich auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche innerhalb einer Bodenrichtwertzone.
Wo Sie ihn kostenfrei bekommen: im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden unter stadtplan.dresden.de, Rubrik „Planen und Bauen – Bodenrichtwerte“. Alle Jahrgänge sind dort einsehbar, ebenso die besonderen Bodenrichtwerte für förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Der aktuelle Stichtag ist der 1. Januar 2026; der Gutachterausschuss hat die Werte am 16. April 2026 veröffentlicht. Aktualisiert wird turnusmäßig alle zwei Jahre. Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft der Geschäftsstelle ist gebührenpflichtig — die Karte im Themenstadtplan kostet nichts.
Was der Bodenrichtwert nicht ist: Ihr Kaufpreis. Der Gutachterausschuss schreibt das selbst: Bodenrichtwerte besitzen keine bindende Wirkung, und individuelle Besonderheiten einzelner Grundstücke sind darin nicht einbezogen. Drei Abweichungen kommen in Dresden regelmäßig vor:
Erstens die Grundstücksgröße. Der Bodenrichtwert gilt für ein Richtwertgrundstück bestimmter Größe. Ist Ihr Grundstück deutlich größer, sinkt der Quadratmeterpreis. Der Gutachterausschuss hat das quantifiziert: In der Regressionsanalyse für den individuellen Wohnungsbau (105 bereinigte Kauffälle, Stichtag 1. Juli 2025) geht die Grundstücksfläche mit negativem Vorzeichen in den Quadratmeterpreis ein. Größer heißt teurer insgesamt, aber billiger je Quadratmeter.
Zweitens der beitragsrechtliche Zustand. Alle Bodenrichtwerte für Bauflächen in Dresden sind beitragsfrei ausgewiesen — sie unterstellen, dass Erschließungsbeiträge bereits gezahlt sind. Wenn das bei Ihrem Grundstück nicht zutrifft, ist der Richtwert zu hoch.
Drittens der Entwicklungszustand. Der Bodenrichtwert für baureifes Land gilt nicht für ein Grundstück, das noch kein baureifes Land ist.
Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land — drei Zustände, drei Preisklassen
§ 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung unterscheidet fünf Entwicklungszustände. Für Verkäufer sind drei davon entscheidend:
Bauerwartungsland sind Flächen, die eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen — insbesondere dem Stand der Bauleitplanung — mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen (§ 3 Absatz 2 ImmoWertV). Erwartung, nicht Recht.
Rohbauland sind Flächen, die nach §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine Bebauung unzureichend zugeschnitten sind (§ 3 Absatz 3 ImmoWertV).
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind (§ 3 Absatz 4 ImmoWertV). Erst hier gilt der volle Baulandpreis.
Für Dresden gibt es zu diesen Vorstufen keine belastbaren Marktzahlen. Der Grundstücksmarktbericht 2026 weist für 2025 je einen einzigen Kauffall Bauerwartungsland und einen einzigen Kauffall Rohbauland aus — zu wenig für einen Preisspiegel. Wer Ihnen für Bauerwartungsland in Dresden einen Prozentsatz vom Bodenrichtwert nennt, nennt eine Faustregel, keine Marktdaten. Ich sage das lieber offen, als eine Zahl zu erfinden.
Praktische Folge: Wenn Ihr Grundstück auf der Schwelle steht, ist die Frage, wer den Weg zum baureifen Land geht — Sie oder der Käufer. Wer ihn geht, verdient die Differenz. Wer ihn nicht geht, verkauft die Erwartung mit Abschlag. Beides kann richtig sein; entscheidend ist, dass Sie die Wahl bewusst treffen.
Bebauungsplan oder § 34 BauGB — woher Ihr Baurecht kommt
Es gibt in Dresden zwei Wege zum Baurecht.
Erster Weg: qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 BauGB). Der B-Plan sagt verbindlich, was gebaut werden darf: Art der Nutzung, Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche. Das ist der beste Fall für einen Verkauf, weil der Käufer nichts prüfen muss, was er nicht schwarz auf weiß hat.
Zweiter Weg: unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB). Existiert kein Bebauungsplan, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das ist in weiten Teilen Dresdens der Normalfall — und die häufigste Quelle für Streit im Kaufvertrag, weil „einfügen“ Auslegung ist.
Was Sie daraus machen: Eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht bringt Klarheit, bevor sie ein Käufer erzwingt. Ein positiver Bauvorbescheid ist im Verkaufsgespräch bares Geld, weil er das Risiko vom Käufer zum Papier verlagert. Bei § 34-Grundstücken ist er oft der einzige Weg, zwei Bauplätze statt einem zu belegen.
Der dritte Fall, Außenbereich nach § 35 BauGB, ist für den Verkauf schnell erzählt: Dort ist nur privilegiertes Bauen zulässig. Ein Außenbereichsgrundstück ist kein Bauland, auch wenn nebenan gebaut wurde.
Die Geschossflächenzahl ist der stärkste Werthebel
Bei Grundstücken für Geschossbau hängt der Preis nicht an der Fläche, sondern am Maß der baulichen Nutzung. Der Gutachterausschuss Dresden hat dafür einen unmittelbaren Zusammenhang nachgewiesen und in eine Umrechnungsformel gegossen.
Grundlage sind 156 bereinigte Kauffälle aus den Jahren 2020 bis 2025, konjunkturell auf den 1. Juli 2025 angepasst. Der Bodenpreis lag im Median bei 567 Euro je Quadratmeter (Spanne 188 bis 2.230 Euro), die wertrelevante Geschossflächenzahl im Median bei 1,35 (Spanne 0,32 bis 6,32). Das Bestimmtheitsmaß beträgt 0,51.
Was das praktisch heißt, rechnet der Bericht selbst vor: Ein Vergleichsgrundstück mit einer WGFZ von 0,8 und 590 Euro je Quadratmeter entspricht bei einer WGFZ von 1,6 einem Bodenpreis von 983 Euro je Quadratmeter. Verdoppelte Geschossflächenzahl, rund zwei Drittel mehr Bodenpreis.
Deshalb ist bei einem Geschossbaugrundstück die erste Frage nie „wie viele Quadratmeter“, sondern „wie viel Geschossfläche“. Und deshalb kann ein kleineres Grundstück mit höherer Ausnutzbarkeit mehr wert sein als ein größeres daneben.
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden, Grundstücksmarktbericht 2026, Umrechnungskoeffizienten für Geschossbaugrundstücke, Stichtag 1. Juli 2025.
Erschließung — wer zahlt was
Erschließungsbeiträge zahlt der Grundstückseigentümer. Ein Erschließungsbeitrag ist nach dem Baugesetzbuch ein vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten zu entrichtender Beitrag zur Finanzierung kommunaler Erschließungsmaßnahmen im Sinne des § 127 Absatz 2 BauGB. Die Gemeinde trägt dabei mindestens 10 Prozent des beitragsfähigen Aufwands (§ 129 Absatz 1 Satz 3 BauGB); der Rest wird auf die Anlieger umgelegt.
Für den Verkauf ist die entscheidende Frage: Ist der Beitrag schon entstanden und schon gezahlt?
- Erschließungsbeitragsfrei heißt: gezahlt oder nicht mehr erhebbar. Das ist der Zustand, den die Dresdner Bodenrichtwerte unterstellen.
- Erschließungsbeitragspflichtig heißt: Der Bescheid kommt noch — und der Käufer wird ihn vom Kaufpreis abziehen wollen, meist großzügiger, als der Bescheid ausfällt.
Prüfen Sie außerdem die tatsächliche Erschließung: öffentliche Straße mit Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation. Ein Grundstück ohne gesicherte Zuwegung ist nach der Definition der ImmoWertV kein baureifes Land, sondern Rohbauland — mit entsprechendem Preisunterschied. Fehlt die Zuwegung über ein fremdes Grundstück, ist die Lösung meist eine Baulast oder ein Wegerecht, und beides gehört vor den Verkauf, nicht danach.
Altlasten und Baulasten — zwei Verzeichnisse, zwei Risiken
Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf dem Grundstück liegen und nicht im Grundbuch stehen. Rechtsgrundlage ist § 83 der Sächsischen Bauordnung. Geführt wird das Verzeichnis in Dresden von der Bauaufsicht; wer ein berechtigtes Interesse nachweist, bekommt Einsicht oder einen Auszug. Typische Fälle: Abstandsflächenbaulast, Zufahrtsbaulast, Stellplatzbaulast. Eine übersehene Abstandsflächenbaulast kann die Bebaubarkeit halbieren — und sie fällt spätestens dem Architekten des Käufers auf.
Altlastenkataster. Alle bekannten Altlasten und Altlastenverdachtsflächen in Sachsen sind im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) erfasst. In Dresden führt es die untere Bodenschutzbehörde im Umweltamt; die Auskunft kann online beantragt werden und ist gebührenpflichtig. Verdachtsflächen entstehen häufig aus früherer gewerblicher Nutzung, aus Kriegsschäden oder aus Auffüllungen.
Ein Altlastenverdacht ist kein Verkaufshindernis, aber ein Preisrisiko — und er gehört offengelegt. Was Sie verschweigen und der Käufer später findet, kostet Sie mehr als eine ehrliche Angabe im Exposé. Die Kombination aus Katasterauskunft und, falls nötig, einer orientierenden Untersuchung nimmt dem Käufer das Argument aus der Hand, bevor er es aufbaut.
Teilung und Erbbaurecht — zwei Wege, die man rechnen muss
Teilung. Ein großes Grundstück in zwei Bauplätze zu teilen, kann sich deutlich rechnen — der Quadratmeterpreis sinkt mit zunehmender Fläche, das ist im Dresdner Datenmaterial belegt. Zwei Grundstücke von je 400 Quadratmetern erzielen zusammen häufig mehr als eines mit 800. Voraussetzung ist, dass beide Teile bebaubar und erschlossen sind: eigene Zuwegung, eigene Anschlüsse, ausreichende Abstandsflächen. Die Teilung selbst braucht eine Vermessung durch ein Vermessungsbüro und die Fortführung im Liegenschaftskataster. Ob sich der Aufwand lohnt, ist eine Rechnung, keine Meinung — ich stelle sie Ihnen vor dem Verkauf auf.
Erbbaurecht. Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, ein Bauwerk auf oder unter einem fremden Grundstück zu haben; Rechtsgrundlage ist das Erbbaurechtsgesetz. Statt zu verkaufen, bestellen Sie ein Erbbaurecht und erhalten dafür laufend Erbbauzins, häufig als Prozentsatz des Verkehrswerts und gekoppelt an den Verbraucherpreisindex.
Für Dresden ist das ein sehr dünner Markt. 2025 wurden fünf bebaute Erbbaurechte und ein Wohnungserbbaurecht gehandelt, kein einziges Erbbaugrundstück. Der Gutachterausschuss weist ausdrücklich aus, dass für Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren nach §§ 22 und 23 ImmoWertV nicht genügend Kauffälle vorliegen. Wer ein Erbbaurecht bestellt, bewegt sich in Dresden ohne Marktvergleich — das kann sinnvoll sein, muss aber bewusst entschieden werden.
Bauträger oder privater Bauherr — zwei Strategien, nicht eine
Das sind zwei verschiedene Käufergruppen, und man spricht sie unterschiedlich an.
Der Bauträger rechnet rückwärts. Er kalkuliert den erzielbaren Verkaufserlös der geplanten Einheiten, zieht Baukosten, Vertrieb, Finanzierung und Gewinnmarge ab — was übrig bleibt, ist sein Grundstückspreis. Ihn interessiert die Geschossflächenzahl, die Zahl der realisierbaren Einheiten, die Stellplatzfrage und die Genehmigungsdauer. Er zahlt für Sicherheit, nicht für Fläche: Ein Grundstück mit rechtskräftigem B-Plan und positivem Bauvorbescheid ist für ihn ein anderes Produkt als eines mit offener § 34-Frage. Er kauft schnell, oft mit Rücktrittsrechten und Bedingungen im Vertrag — die gehören verhandelt, nicht hingenommen.
Der private Bauherr rechnet vorwärts. Er hat ein Budget, eine Familie und eine Vorstellung. Ihn interessieren Zuschnitt, Himmelsrichtung, Nachbarbebauung, Schule, Anbindung. Er zahlt für ein Grundstück, auf dem er sich sein Haus vorstellen kann, häufig mehr je Quadratmeter als ein Bauträger — aber nur bis zu einer Größe, die er sich leisten kann. Er braucht länger, weil seine Finanzierung länger braucht.
Die Faustregel für Dresden: Ein einzelner Bauplatz von 400 bis 800 Quadratmetern in einer Wohnlage gehört an den privaten Bauherrn. Eine Fläche, auf die mehrere Einheiten oder ein Geschossbau passen, gehört an den Bauträger — dort erzielten Geschossbaugrundstücke 2025 im Durchschnitt 675 Euro je Quadratmeter gegenüber 360 Euro bei Einfamilienhaus-Bauland. Grenzfälle gibt es reichlich; dann lohnt es sich, beide Wege parallel zu testen, statt sich früh festzulegen.
Was ich für Sie mache
Ab 1999 hatte ich eine eigene Baufirma und habe damit Holzhäuser gebaut, in Rahmen- und in Blockbauweise — vom Kieler Raum bis nach Trier, in Österreich und in Colorado. Seit 2007 bin ich Immobilienmakler nach § 34c Gewerbeordnung, dazu Immobilienwirt (Dipl. VWA). Bei Grundstücken zahlt sich das aus, weil ich weiß, was auf eine Fläche baulich draufpasst und was es kostet, es dorthin zu bekommen.
Konkret: Ich hole die Bodenrichtwertzone und den planungsrechtlichen Status Ihres Grundstücks, prüfe Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster, kläre den Erschließungszustand, rechne die Teilungsvariante durch und lege fest, ob Bauträger oder privater Bauherr die richtige Zielgruppe ist. Danach wissen Sie, was Ihr Grundstück wert ist — und womit Sie diesen Wert belegen.
Mein Arbeitsgebiet: Dresden und das Umland. Baulandpotenzial liegt schwerpunktmäßig in den Ortschaften — Weixdorf, Langebrück, Schönfeld-Weißig, Cossebaude — sowie in den Baulücken der gewachsenen Stadtteile.
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Häufige Fragen
Was ist mein Grundstück in Dresden wert?
Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser lagen in Dresden 2025 im Median bei 326 Euro je Quadratmeter (50 Kauffälle, Spanne 128 bis 793 Euro, vom Gutachterausschuss als vorläufig gekennzeichnet). Der Durchschnitt lag bei 360 Euro aus 51 ausgewerteten Fällen. Der konkrete Wert hängt vom Baurecht, vom Erschließungszustand und vom Zuschnitt ab, nicht von der Fläche allein.
Wo bekomme ich den Bodenrichtwert für Dresden kostenfrei?
Im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden unter stadtplan.dresden.de, Rubrik „Planen und Bauen – Bodenrichtwerte“. Alle Jahrgänge sind dort kostenfrei einsehbar. Der aktuelle Stichtag ist der 1. Januar 2026. Eine schriftliche Auskunft der Geschäftsstelle ist gebührenpflichtig.
Ist der Bodenrichtwert mein Verkaufspreis?
Nein. Bodenrichtwerte haben nach Angaben des Gutachterausschusses keine bindende Wirkung, und individuelle Besonderheiten einzelner Grundstücke sind nicht einbezogen. Abweichungen entstehen vor allem durch Grundstücksgröße, Zuschnitt, Erschließungszustand und das tatsächlich durchsetzbare Baurecht.
Was ist der Unterschied zwischen Bauerwartungsland und baureifem Land?
Bauerwartungsland lässt eine Bebauung nur erwarten (§ 3 Absatz 2 ImmoWertV). Baureifes Land ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten bebaubar (§ 3 Absatz 4 ImmoWertV). Dazwischen liegt Rohbauland, bei dem die Erschließung noch nicht gesichert ist.
Wer zahlt die Erschließungsbeiträge?
Der Grundstückseigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte, nach § 127 Absatz 2 BauGB. Die Gemeinde trägt mindestens 10 Prozent des beitragsfähigen Aufwands (§ 129 Absatz 1 Satz 3 BauGB). Vor dem Verkauf sollte geklärt sein, ob das Grundstück erschließungsbeitragsfrei ist.
Lohnt sich eine Teilung vor dem Verkauf?
Häufig ja, weil der Quadratmeterpreis mit zunehmender Grundstücksgröße sinkt. Voraussetzung ist, dass beide Teilflächen bebaubar und erschlossen sind. Ob sich Vermessung und Verfahren rechnen, lässt sich vorher durchrechnen.
Verkaufe ich besser an einen Bauträger oder an eine Familie?
Das hängt an der Bebaubarkeit. Einzelne Bauplätze von 400 bis 800 Quadratmetern erzielen bei privaten Bauherren meist den höheren Quadratmeterpreis. Flächen für mehrere Einheiten gehören an Bauträger — Geschossbaugrundstücke lagen in Dresden 2025 im Durchschnitt bei 675 Euro je Quadratmeter gegenüber 360 Euro bei Einfamilienhaus-Bauland.
Was muss ich zu Altlasten offenlegen?
Alles, was Sie wissen. Bekannte Altlasten und Verdachtsflächen sind im Sächsischen Altlastenkataster erfasst; in Dresden erteilt die untere Bodenschutzbehörde des Umweltamts auf Antrag Auskunft. Verschwiegene Kenntnisse können nach dem Verkauf teuer werden.
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Marktdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden, Grundstücksmarktbericht 2026 (veröffentlicht 16. April 2026, Datenjahr 2025), Preisspiegel für baureifes Land, Preisspiegel für werdendes Bauland, Preisspiegel für Flächen der Land- und Forstwirtschaft, Bodenpreisindizes sowie Umrechnungskoeffizienten für den individuellen Wohnungsbau und für Geschossbaugrundstücke (Stichtag 1. Juli 2025). Alle Werte sind Medianwerte aus beurkundeten Kaufverträgen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs; Angebotspreise aus Immobilienportalen sind nicht enthalten. Der Bericht ist seit dem 1. Januar 2026 kostenfrei unter dresden.de/gutachterausschuss abrufbar.
Bodenrichtwerte: § 196 Baugesetzbuch; Bodenrichtwerte der Landeshauptstadt Dresden zum Stichtag 1. Januar 2026, veröffentlicht im Themenstadtplan stadtplan.dresden.de, Rubrik „Planen und Bauen – Bodenrichtwerte“; Landeshauptstadt Dresden, Pressemitteilung vom 16. April 2026 „Neue Bodenrichtwerte für Dresden liegen vor“.
Rechtsgrundlagen: § 3 Immobilienwertermittlungsverordnung (Entwicklungszustände des Bodens); §§ 22 und 23 ImmoWertV (Erbbaurechtsfaktoren); §§ 30, 33, 34 und 35 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben); § 127 Absatz 2 und § 129 Absatz 1 Satz 3 BauGB (Erschließungsbeitrag); § 83 Sächsische Bauordnung (Baulasten und Baulastenverzeichnis); Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG). Altlasten: Sächsisches Altlastenkataster (SALKA); Auskunft in Dresden über die untere Bodenschutzbehörde im Umweltamt, gebührenpflichtig, Antrag online möglich.
Rico Peuker, Immobilienwirt (Dipl. VWA), Immobilienmakler seit 2007 nach § 34c Gewerbeordnung. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Quelle: Bodenrichtwerte über BORIS Sachsen, dem Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen, jeweils zum genannten Stichtag.